Die Schwimmschule oder Lizenzschwimmschulen von Wassermenschen.org haben detaillierte Durchführungsregeln entwickelt, um allen Teilnehmern eine faire und klare Grundlage für Kursentscheidungen zu bieten. Diese Regelungen berücksichtigen Wetterbedingungen, Temperaturgrenzen und verschiedene Kurstypen.
Definition Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten: Witterungsbedingte Umstände (extremes Wetter, Temperaturgrenzen), krankheitsbedingte Ausfälle, unzureichende Teilnehmerzahl, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Schwimmschule.
Stornorechte und Rückerstattungen
Kein Stornorecht bei Schlechtwetter / Höherer Gewalt
Fallen Kurse witterungsbedingt vollständig aus, ist ein Rücktritt des Kunden aufgrund des Nicht-Stattfindens von Kursen aufgrund dauerhafter oder immer wiederkehrender Schlechtwetter-Situation oder kurzfristigen Stornierungen bereits per Kalendereinladung terminlich fixierter Kurse ausgeschlossen.
Unterscheidung Einzeltermine vs. komplette Kursausfälle:
- Bei Ausfall einzelner Kurstermine gelten die Regelungen ERSATZ-Termine
- Bei komplettem Kursausfall gelten die Kursausfall und Regelung zur Anzahlung
Die Einschätzung der Wetterlage erfolgt ausschließlich durch die Schwimmschule anhand ihrer internen Wetterregeln. Diese basieren auf sicherheitsrelevanten Faktoren wie Luft- und Wassertemperatur sowie offiziellen Wetterwarnungen.
Versicherungsempfehlung
Zur Absicherung empfehlen wir eine private Reiserücktritts- oder Kursversicherung, die ggf. wetterbedingte Kursausfälle abdecken kann. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. bei der ERGO Versicherung.
Kursausfall und Regelung zur Anzahlung
Kann ein gebuchter Kurs aufgrund höherer Gewalt, witterungsbedingter Umstände, unzureichender Teilnehmerzahl oder krankheitsbedingtem Ausfall seitens des Teilnehmers oder der Schwimmschule nicht durchgeführt werden, wird die geleistete Anzahlung vollständig auf einen Kurs im Folgejahr angerechnet. Dies gilt auch bei abweichender Kurswahl.
Der Teilnehmer hat das Recht, die Rückerstattung der Anzahlung schriftlich anzufordern. Die Auszahlung kann frühestens nach dem 1. September des Kalenderjahres erfolgen, in dem der ursprünglich gebuchte Kurs hätte stattfinden sollen. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Anforderung.
Eine weitere Verschiebung der Auszahlung über das ursprüngliche Buchungsjahr hinaus ist seitens der Schwimmschule / Wassermenschen ausgeschlossen.
Teilnehmerausfälle während Kursdurchführung
Absage durch den Kunden (z.B. Krankheit des Kindes)
Können Sie oder Ihr Kind aus eigenem Verschulden (z.B. Krankheit, private Termine) nicht am Kurs teilnehmen, gilt der Kurs als erbracht und die Bezahlung ist fällig.
Keine Rückerstattung oder Ersatztage bei krankheitsbedingter Absage Ihrerseits, es sei denn, die Bedingungen des Widerrufsrechts, der Schnupperkurs-Sonderregelung oder der Stornierungsbedingungen greifen. Wir empfehlen den Abschluss einer Kursausfallversicherung (z.B. bei der ERGO Versicherung).
Wetterregeln
Regen
Schwimmkurse finden grundsätzlich auch bei Regen statt. Regen allein führt nicht zur Absage von Kursen.
Gewitter
Bei Gewitterwarnungen entscheidet der Bademeister vor Ort über eine mögliche Sperrung des Bades. Die endgültige Entscheidung wird erst vor Ort getroffen, sodass Teilnehmer selbst entscheiden können, ob sie anreisen möchten.
Kursstatus bei Gewittersperrung:
- Wenn zum Zeitpunkt der Sperrung mehr als 50% der Wasserzeit vergangen ist, gilt der Kurs als vollständig gehalten
- Wenn zum Zeitpunkt der Sperrung ≤ 50% der Wasserzeit vergangen ist, wird ein Ersatztermin angeboten
Wetter- und Temperaturunterscheidung
Vorhersehbare Wetter-/Temperaturwechsel: Wenn zwei oder mehr Kurstage voraussichtlich im Grenzbereich liegen (ersichtlich 3-5 Tage vorher, siehe Absage- und Kommunikationsregelungen), kann die Schwimmschule kurzfristig absagen und einen neuen Termin festlegen. Fallen die ersten beiden oder letzten beiden Kurstage in den machbaren Bereich und nur ein weiterer Tag ist grenzwertig, wird der Kurs nicht abgesagt.
Unvorhersehbare Wetterwechsel: Bei plötzlichen Wetteränderungen (z.B. unerwartetes Gewitter) gelten die nachfolgend genannten Bedingungen bei Gewitter.
Temperaturregelungen
Die Schwimmschule arbeitet mit spezifischen Temperaturuntergrenzen, die je nach Kurstyp und Zielgruppe variieren. Diese Regelungen gewährleisten optimale Bedingungen für alle und Gesunderhaltung der Teilnehmer.
Bezug der Temperaturgrenzen: Alle Temperaturgrenzen beziehen sich auf die jeweilig bestätigten Kurstermine/-Zeiten und die Temperaturentwicklung laut Wetter-App zu diesen Zeiten.
Berechnung der Temperaturgrenzen
Berechnungsmethode: Addition von Wassertemperatur und Lufttemperatur
Beispiel: Wassertemperatur 22° + Lufttemperatur 18° = 40°
Temperaturquellen
Temperaturquelle |
Informationsquelle |
Wassertemperatur |
Informationen direkt beim Bad |
Lufttemperatur |
WETTERONLINE-App (Standort der Veranstaltung) |
Temperatur-UNTERGRENZEN für Gruppenkurse
Kurstyp |
Kategorie |
Temperatur-Untergrenze |
MINIs |
Einsteigerkurs |
≥ 44°C |
Modul 0 |
Einsteigerkurs |
≥ 42°C |
Schnupper-Modul |
Einsteigerkurs |
≥ 40°C |
Basic3x3 + Ferienkurse |
Einsteigerkurs |
≥ 39°C |
Experience + BetterSwim |
Aufsteigerkurs |
≥ 38°C |
Alle anderen Modul-Kurse |
Aufsteigerkurs |
≥ 37°C |
Temperatur-UNTERGRENZEN für Individual-Kurse
Kurstyp |
Kategorie |
Temperatur-Untergrenze |
Individual-Kurse Kinder Einsteiger |
Individual-Kurs |
≥ 39°C |
Individual-Kurse Kinder Aufsteiger |
Individual-Kurs |
≥ 37°C |
Individual-Kurse Erwachsene/Jugendliche Einsteiger |
Individual-Kurs |
≥ 38°C |
Individual-Kurse Erwachsene/Jugendliche Aufsteiger |
Individual-Kurs |
≥ 36°C |
Temperatur-OBERGRENZE
Bezug und Sinn der Temperaturobergrenzen: Die Temperaturobergrenzen beziehen sich auf die im Folgenden genannten Module bzw. Teile von ModulKursen. Sinn ist es, einen ordnungsgemäßen Unterricht noch realisieren zu können. Oberhalb der definierten Temperatur ist mit einer Überfüllung der benötigten Becken zu rechnen. Aus diesem Grund werden die Kurse abgesagt bzw. wie in der Sonderregelung ausgeführt auf den Vormittag verschoben.
Temperaturobergrenze gilt für folgende Kurse:
- MINI
- Modul 0
- Schnupper-Modul
- Schnuppern als Teil von Mehrtageskursen/ModulKursen
- Block der Basic3x3 ModulKurse
- Ersten 3 Tage der Ferien-Schwimmkurse
- Block BetterSwim
- INDIVIDUAL-Kurse Einsteiger Kinder
Temperaturobergrenze: > 55°C - Kurse nicht durchführbar wegen Überfüllung der Bäder
Sonderregelung Nachmittagstermine: Sollten die Temperaturobergrenzen bei den Kursen MINIs, Modul 0 oder Schnupper-Modul an Nachmittagsterminen 48 Std im Voraus absehbar überschritten werden, können diese auf Vormittag verlegt werden.
Regel |
Temperatur |
Begründung |
Obergrenze (spezifische Kurse) |
> 55°C |
Kurse nicht durchführbar wegen Überfüllung der Bäder |
Absage- und Kommunikationsregelungen
Kursabsagen wegen Temperaturen
Regeln |
Zeitraum |
Grundlage |
Zeitpunkt der Absage |
Mindestens 12 Stunden vor Kursbeginn |
Verlässliche Prognosen erst 24/48 Std vor Veranstaltung |
Wetterprognose (Entscheidungs-Basis) |
Kontinuierlich |
WETTERONLINE-App für jeweiligen Standort |
Gewitter- und Wetterbedingungen
Bedingung |
Regel |
Konsequenz |
Regen |
Kurse finden statt |
Keine Absage |
Gewitter (Warnung) |
Bademeister entscheidet vor Ort |
Mögliche Sperrung |
Sperrung des Bades bei Gewitter > 50% |
Kurs gilt als gehalten |
Kein Ersatztermin |
Gewittersperrung ≤ 50% Wasserzeit |
Ersatztermin wird angeboten |
Siehe Regelungen ERSATZ-Termine |
Bedingungen für ERSATZ-Termin/e
Bedingungen |
Regel |
Ersatztermin/-Tag |
Darauffolgender Sonntag der gleichen Woche |
Mindestquote für Teilnehmer-Zusagen |
≥ 50% der Kursteilnehmer müssen zusagen |
Bei < 50% Zusagen |
Ersatztermin entfällt ersatzlos |
Kurs-Status bei Ersatzangebot |
Gilt als erbracht (auch wenn Ersatztermin entfällt) |
Höhere Gewalt |
Kein Rechtsanspruch auf bestimmten Ersatztermin |
Freiwilligkeit bei Ersatzleistungen
Wenn bereits zwei Kurstage stattgefunden haben und sich am dritten Tag das Wetter unvorhersehbar ändert, wird ein Ersatztermin nach den oben genannten Regelungen angeboten.
Ersatztermine bei Lehrerkrankheit: Bei Ausfall durch Lehrerkrankheit werden bis zu 3 Ersatztermine innerhalb eines Jahres angeboten.
Absage oder Anpassung aufgrund geringer Gruppenstärke
Fällt die Gruppenstärke unter die Mindestgröße (z.B. durch Krankheit anderer Teilnehmer), entscheidet der Lehrer vor Ort über Anpassungen:
Gründe für Zeitverkürzung: Eine zu kleine Gruppe kann den Lerndruck erhöhen. Die Aufmerksamkeitsspanne von Kindern ist begrenzt und wird durch äußere Faktoren beeinflusst.
Beispiel (45-Minuten-Kurs, geplant für 4 Kinder):
- 4 Kinder anwesend: Volle Kursdauer von 45 Minuten, ca. 11 Minuten individuelle Lehrerzeit pro Kind
- 3 Kinder anwesend: Kursdauer wird um ~10 Minuten bis zur Netto-Lehrzeit von 11-12 Minuten je Kind verkürzt, um Überforderung zu vermeiden.
- Option zur vollen Dauer (bei 3 Kindern): Bei Zustimmung und Vertrautheit mit dem Lehrer kann die volle Dauer gegen eine Zuzahlung von 10€ pro fehlendem Kind (hier 10€) beibehalten werden
- 2 Kinder oder weniger anwesend: Gruppenkurs wird abgesagt (Individual-Kurse können eventuell vereinbart werden)
Teilnehmerrechte und -pflichten
Selbstbestimmung und Stornorecht
- Die Teilnahme an einem Kurs bleibt immer freiwillig
- Solange sich ein Kurs innerhalb der definierten Temperaturgrenzen bewegt, gilt er als ordnungsgemäß gehalten
- Teilnehmer können selbst entscheiden, ob sie bei grenzwertigen Bedingungen anreisen
Kein Stornorecht bei Schlechtwetter / Höherer Gewalt
Fallen Kurse witterungsbedingt vollständig aus, ist ein Rücktritt des Kunden aufgrund des Nicht-Stattfindens von Kursen aufgrund dauerhafter oder immer wiederkehrender Schlechtwetter-Situation oder kurzfristigen Stornierungen bereits per Kalendereinladung terminlich fixierter Kurse ausgeschlossen.
Unterscheidung Einzeltermine vs. komplette Kursausfälle:
- Bei Ausfall einzelner Kurstermine gelten die "Regelungen/Bedingungen Ersatztermin"
- Bei komplettem Kursausfall gelten die Regelungen unter "Kursausfall und Regelung zur Anzahlung"
Versicherungsempfehlung: Zur Absicherung empfehlen wir eine private Reiserücktritts- oder Kursversicherung, die ggf. wetterbedingte Kursausfälle abdecken kann. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. bei der ERGO Versicherung.
Kommunikationspflichten
- Absagen sind per SMS oder WhatsApp mitzuteilen
- Bei Nichtteilnahme kann das Stimmrecht für eventuelle Ersatztermine übertragen werden.
- Die anwesende Gruppe entscheidet über Ersatztermine am direkt folgenden Sonntag
Rechtliche Hinweise
Entscheidungsgrundlagen
Alle Entscheidungen basieren auf objektiven Kriterien (Temperaturmessungen, Wetterprognosen) und vor-Ort-Beurteilungen durch qualifiziertes Personal. Die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Teilnehmer stehen dabei im Vordergrund.
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Verbindlichkeit Deiner gebuchten Schwimmkurstermine
Verbindlichkeit
gilt für alle Varianten (FLEX, FIX, Wunschtermin)
- Ein Kurs wird erst dann geplant, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Nur dann erhältst du eine Kalender-Termineinladung per E-Mail.
- Ein Kurstermin wird erst verbindlich, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl die Einladung mit „JA“ bestätigt
- Sollte die Kalender-Einladung nicht von ausreichend vielen Teilnehmern mit „JA“ bestätigt werden, sagt die Schwimmschule den Termin spätestens 12 Stunden vor Kursbeginn für ALLE Teilnehmer ab – der Schwimmlehrer wird in diesem Fall nicht vor Ort sein.
- Solltest du auf eine Kalender-Einladung zu einem
- FIX- oder WUNSCHTERMIN nicht antworten oder sie mit „NEIN“
ablehnen, bist du dennoch zur Zahlung verpflichtet.
FLEXTERMINE:
Du erhältst eine weitere Einladung. Wird auch diese nicht
angenommen, wird deine Buchung storniert.
Bereits gezahlte Kursgebühren werden nicht rückerstattet.
Es entsteht zudem eine Forderung über 99 € ab der zweiten
versäumten, abgelehnten oder unbeantworteten Einladung.
❗Beachte:
Ohne Annahme deiner Einladung mit „JA“ wird der Kurs unter Umständen für ALLE storniert.
8
Haftung und Versicherung
- Die Kursteilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Risiken des Schwimmen Lernens: Das Erlernen des Schwimmens birgt naturgemäße Risiken. Für diese, in der Sportart begründeten Risiken haftet die Schwimmschule weder innerhalb noch außerhalb des Beckens.
- Haftungsbeschränkung: Die Schwimmschule haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Schwimmschule oder ihrer Mitarbeiter verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
- Kein Versicherungsschutz: Die Schwimmschulen bieten keine separate Unfallversicherung für die Teilnehmer. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung.
- Eigenverantwortung: Jeder Teilnehmer trägt sein eigenes Risiko. Für Schäden haftet der Verursacher bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte.
- Die Schwimmschule haftet nicht für Garderobe, Wertgegenstände oder sonstige private Gegenstände.
- An- und Abreise zum Kursort sowie die Beaufsichtigung der Kinder außerhalb der Kurszeiten liegen in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
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Gesundheitliche Voraussetzungen und Sorgfaltspflicht
- Sie versichern, dass der Kursteilnehmer körperlich und geistig in der Lage ist, am Schwimmkurs teilzunehmen und keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Konsultieren Sie im Zweifel einen Arzt.
- Kranke Kinder dürfen nicht am Kurs teilnehmen. Die Schwimmschule kann kranke Kinder vom Kurs ausschließen.
- Gesundheitliche Besonderheiten, Allergien oder Medikamenteneinnahmen müssen der Schwimmschule vor Kursbeginn unaufgefordert mitgeteilt werden.
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Verhaltensregeln und Hausordnung
- Verhalten der Teilnehmer: Alle Teilnehmer haben sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten. Aggressives, diskriminierendes oder störendes Verhalten führt zum sofortigen Kursausschluss ohne Rückerstattung.
- Hausordnung: Die Hausordnung der jeweiligen Schwimmbäder ist einzuhalten. Bei Verstößen kann die Schwimmschule Teilnehmer vom Kurs ausschließen.
- Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der Übergabe des Kindes an den Schwimmlehrer am Beckenrand zu Kursbeginn und endet mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten am Beckenrand nach Kursende. Davor und danach liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
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Leihmaterial
- Bereitstellung: Bei einigen Kursen wird Leihmaterial (z. B. Neoprenanzüge oder Schwimmbrillen) zur Verfügung gestellt. Dieses bleibt Eigentum der Schwimmschule bzw. des Kursveranstalters.
- Haftung & Schäden:Für Schäden oder Verlust, sofern sie über normalen Verschleiß des Anzugs durch Anziehen (Anziehens mit Socken) und Tragen auf dem Weg ins Wasser und im Wasser hinausgehen, haftet der Kunde.
- Schadenspauschalen für gemeldete und nicht gemeldete Schäden: Alle neu entstandenen Schäden müssen unverzüglich vor weiterer Nutzung gemeldet werden – am besten mit Foto & kurzer Info per WhatsApp oder Mail an den Verleiher.
a) Schadensersatzfrei sind bereits bestehenden Schäden, welche per Foto vor Nutzung dem Verleiher gemeldet werden. Eine weitere Nutzung ist oft bis zum Austausch möglich. Der Verleiher entscheidet im Einzelfall.
b) Schadenspauschalen für intakte Anzüge:
– 💰 10 € bei bereits reparierten (geklebt oder genähten Nahtschäden) Naht bis 5 cm
– 💰 20 € bei neuen Nahtschäden bis 5 cm
– 💰 20 € auch bei kleineren, nicht gemeldeten Schäden bis 5 cm
– 💰 50 € bei Schäden größer 5 cm
❗Wichtig: Erfolgt keine Meldung, verdoppeln sich die genannten Pauschalen.
👉 Tipp: Schäden frühzeitig melden – so ist eine schadensersatzfreie Weiternutzung oft möglich und du vermeidest zusätzliche Kosten.
Rückgabe: Das Leihmaterial ist spätestens 14 Tage nach der letzten Unterrichtseinheit zurückzugeben.
Möglich ist die Rückgabe:
– vor Ort beim Sitz der ausgebenden Schwimmschule
– direkt an einen Schwimmlehrer des Kursveranstalters
– postalisch, sofern ein Versandnachweis mit dokumentierter Gewichtsangabe vorgelegt wird
Maßgeblich ist das Datum der Empfangnahme beim Verleiher.
Verspätete Rückgabe – nachträgliche Leihgebühren: Ab dem 18. Tag nach Kursende beginnt automatisch eine Mindestleihdauer von 10 Tagen, die rückwirkend ab Tag 18 berechnet wird:
– Kinderanzüge: 2 €/Tag
– Erwachsenenanzüge: 4 €/Tag
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Foto- und Videoaufnahmen
- Einverständnis: Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dass Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken erstellt werden können.
- Widerspruchsrecht: Sie können der Verwendung von Aufnahmen jederzeit widersprechen, ohne dass dies zum Kursausschluss führt.
- Nutzungsrechte: Die Schwimmschule und Wassermenschen.org dürfen erstellte Aufnahmen (vorbehaltlich Ihres Widerspruchs) für Website, Social Media und Werbematerialien nutzen. Die Nutzungsrechte sind räumlich und zeitlich unbegrenzt.
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Datenschutz
- Die Schwimmschule und Wassermenschen.org erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Leistungserbringung.
- Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Wassermenschen.org.
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Kommunikation und Beschwerdemanagement
- Kommunikationswege: Die offizielle Kommunikation erfolgt per E-Mail an die bei der Buchung angegebene Adresse. Kontaktdaten der Schwimmschule finden Sie in der Buchungsbestätigung und auf deren Website.
- Beschwerden können schriftlich (per E-Mail) eingereicht werden und werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Bei Streitigkeiten bemüht sich die Schwimmschule um eine außergerichtliche Einigung.
- Zentrale Anlaufstelle: Für grundsätzliche Fragen zum Wassermenschen.org-System: Wassermenschen.verein@gmail.com
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Änderungen der AGB
- Wassermenschen.org behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
- Änderungen werden Ihnen rechtzeitig und angemessen mitgeteilt. Widersprechen Sie den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung, gelten sie als angenommen.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in den AGB.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der jeweiligen Schwimmschule bzw. hilfsweise Dietmannsried als Sitz der Wassermenschen.org.
Wichtiger Hinweis:
Diese AGB sind die Basis-AGB für alle Wassermenschen.org-Lizenznehmer. Beachten Sie, dass einzelne Kurse oder Schwimmschulen zusätzliche oder abweichende Sonderregelungen auf ihren Webseiten oder im Buchungsprozess veröffentlichen können. Prüfen Sie vor der Buchung stets auch die jeweiligen Website-AGB der Schwimmschule und die spezifischen Kursinformationen.